Allgemeine Nutzungsbedingungen
Gerichtskostenmarke
Stand: 14.06.2024
I. Allgemeines
1. Geltungsbereich; Vertragsgegenstand
1.1 Nutzung des Word-Add-Ins
Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen (nachfolgend „ANB“ genannt) gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen uns, der GoComply GmbH, Feldbrunnenstraße 57, 20148 Hamburg (nachfolgend „GoComply“ genannt) als Anbieterin und Ihnen, unserem lizenznehmenden Kunden, (nachfolgend „Kunde“ genannt) (Kunde und CoComply nachfolgend zusammen die „Vertragsparteien“ genannt) für die Nutzung der von uns auf der Internetseite https.//gerichtskostenmarle.de (nachfolgend „Internetseite“ genannt) und im App-Store von Microsoft (nachfolgend „Microsoft AppStore“ genannt) als sog. Software-As-A-Service angebotenen Applikation „Gerichtskostenmarke“ (nachstehend „Software“ genannt), sowie allen weiteren von uns angebotenen Dienstleistungen. Kunde ist ausschließlich, wer das Vertragsverhältnis mit GoComply als Unternehmer (§ 14 BGB) oder als staatliche Einrichtung (z.B. Behörde) eingeht; vorausgesetzt die staatliche Einrichtung wird in Bezug auf den Vertragsgegenstand ausschließlich privatrechtlich tätig. Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden
Die Nutzung der Software durch den Kunden unterliegt ausschließlich diesen ANB. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn GoComply ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
1.3 Unverbindlichkeit
Die Darstellungen der Leistungen von GoComply auf der Internetseite, im Microsoft AppStore und in sonstigen Werbemitteln sind freibleibend und unverbindlich, d.h. sie stellen nur eine Aufforderung an den Kunden dar, seinerseits GoComply ein entsprechendes Angebot zu unterbreiten. Dies gilt auch, wenn CoComply dem Kunden Kalkulationen, Produktbeschreibungen oder sonstige Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat, an denen sich CoComply zudem die Eigentums- und Urheberrechte vorbehält.
2. Preise; Fälligkeit; Zahlungsmöglichkeiten
(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf de Internetseite ausgewiesenen, aktuellen Preise von CoComply zzgl. eventuell anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, ist das Entgelt sofort mit Vertragsschluss, im Falle von durch GoComply angebotenen Laufzeitverträgen (nachfolgend „Abonnements“ genannt) jeweils monatlich im Voraus, zur Zahlung fällig.
(3) Bei Zahlung via Kreditkarte erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Paymentdienstleister Stripe Payments Europe, Limited (SPEL), 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, D02 H210, Irland, an den wir die Informationen über Ihre Bestellung inkl. Name, Anschrift, Kontonummer, Bankleitzahl, evtl. Kreditkartennummer, Rechnungsbetrag, Währung und Transaktionsnummer weitergeben. Die Weitergabe Ihrer Daten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Zahlungsabwicklung mit dem Payment-Dienstleister Stripe. Nähere Informationen zum Datenschutz von Stripe finden Sie unter der URL https://stripe.com/de/privacy. Die Kreditkartendaten, welche Sie für die Zahlung Ihres Abonnements verwenden, werden nicht auf unserer Internetseite gespeichert.
(4) Bei Auswahl der Zahlungsart SEPA-Lastschrift ist der Rechnungsbetrag nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation (sog. „Pre-Notification“) zur Zahlung fällig. Der Einzug der Lastschrift erfolgt, bei der Produktprüfung und Überwachung jeweils gesammelt zum Monatsende, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Pre-Notification. Pre-Notification ist jede Mitteilung (z.B. Rechnung) von GoComply an den Kunden, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Kunde der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Kunde die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat.
3. Abonnements
Sofern die Vertragsparteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart haben, gilt für Abonnements Folgendes:
3.1 Kostenlose Testphase
Sofern seitens GoComply eine kostenlose Testphase angeboten wird, hat der Kunde die Möglichkeit, die Angebote von GoComply in einem von GoComply vorgegebenen Zeitraum kostenlos und unverbindlich zu testen (nachfolgend „Testphase“ genannt). GoComply behält sich bezogen auf die Testphase vor, die eigenen Angebote nach eigenem Ermessen zu beschränken. Die Testphase endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, nach einem von GoComply kommunizierten Zeitraum nach erstmaliger Inanspruchnahme durch den Kunden oder nach Erstellung einer von GoComply vorgegebenen Anzahl an Gerichtskostenmarken. GoComply ist berechtigt, den Kunden vor Ablauf der Testphase über die vom Kunden im Rahmen der Anmeldung bei GoComply hinterlegte E-Mail-Adresse zu kontaktieren und diesem ein kostenpflichtiges Abonnement anzubieten. Sofern der Kunde ein solches nicht in Anspruch nimmt, erlöschen die Software-Nutzungsrechte des Kunden und dieser kann die Software nicht mehr nutzen.
3.2 Vertragsbeginn
Die Laufzeit des Abonnements beginnt mit dem wirksamen Zustandekommen des Vertrages und endet am letzten Tag des Kalendermonats in dem die vereinbarte Laufzeit des Abonnements endet.
3.3 Festlaufzeiten
3.3.1 Grundsatz
Haben die Vertragsparteien eine Festlaufzeit vereinbart, endet das Abonnement nicht vor Ablauf der Festlaufzeit. Die Mindestfestlaufzeit beträgt einen (1) Monat. Jede Kündigung des Kunden hat entweder in dessen Kundenkonto unter https://gerichtskostenmarke.de oder schriftlich gegenüber GoComply zu erfolgen. Kündigungen von GoComply bedürfen zu ihrer Wirksamkeit wenigstens der Textform und können dem Kunden auch über sein Kundenkonto zugestellt werden. Der Kunde wird über die von ihm bei der Registrierung seines
Kundenkontos (Ziff. II.2. der ANB) angegebene E-Mail-Adresse hierüber unverzüglich informiert.
3.3.2 Ordentliche Kündigung; automatische Verlängerung
Während der Festlaufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Abonnement verlängert sich automatisch um die vereinbarte Laufzeit, wenn es nicht innerhalb der vereinbarten Kündigungsfrist vor Ablauf der Festlaufzeit von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.
3.4 Unbestimmte Laufzeit
Haben die Vertragsparteien ein Abonnement auf unbestimmte Zeit geschlossen, ist es innerhalb der vereinbarten Kündigungsfrist ordentlich kündbar. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt ohne dass die Vertragsparteien eine abweichende Regelung in Schriftform getroffen haben, mindestens drei (3) Tage zum Ende der Laufzeit.
3.5 Recht zur außerordentlichen Kündigung; Regelbeispiele
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Abonnements aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der GoComply zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor,
a) wenn hinsichtlich des Vermögens des Kunden ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt oder über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird;
b) wenn Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden ausgebracht und nicht innerhalb eines (1) Monats aufgehoben werden;
c) wenn der Kunde wesentliche Pflichten aus dem Abonnement verletzt, insbesondere wenn der Kunde Rechte von GoComply dadurch verletzt, dass der Kunde die Software über das vertraglich gestattete Maß hinaus nutzt und die Verletzung auf eine Abmahnung von CoComply hin nicht innerhalb angemessener Frist abstellt;
d) wenn der Kunde mit der Entrichtung eines nicht unerheblichen Teils der vertraglich vereinbarten Vergütung in Verzug ist;
e) wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt oder sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtern.
3.6 Pflichten bei Abonnementbeendigung
Mit Beendigung des Abonnements enden auch die von GoComply im Rahmen des Abonnements zu erbringenden Leistungen. § 545 BGB findet keine Anwendung. Darüber hinaus ist im Falle einer Kündigung oder Beendigung des Abonnements jede Vertragspartei verpflichtet, der anderen Vertragspartei auf deren Verlangen alle Vertraulichen Informationen (Ziff. I. 4.) herauszugeben oder zu vernichten und die Vollständigkeit der Herausgabe oder die Vernichtung auf Verlangen ebenfalls schriftlich zu bestätigen. Dies gilt nicht, sofern die empfangende Vertragspartei nach den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten zur eigenständigen, nicht an Dritte delegierbaren Aufbewahrung verpflichtet ist oder insoweit die Vertraulichen Informationen aufgrund laufender oder anstehender Rechtsstreitigkeiten zu Beweiszwecken benötigt werden. Von der Verpflichtung zur Zerstörung sind Vertrauliche Informationen ausgenommen, die automatisch durch Backups von Datensicherungssystemen gesichert werden und auf die kein systematischer Zugriff besteht.
3.7 Bereits geleistete Vergütungen
Im Falle der Kündigung können vom Kunden bereits geleistete vertragsgegenständliche Vergütungen nicht zurückgefordert werden, es sei denn GoComply hat die Kündigung zu vertreten.
4. Vertraulichkeit
4.1 „Vertrauliche Informationen“
„Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Vertragspartei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how von GoComply.
4.2 Stillschweigen
Die Vertragsparteien vereinbaren, über Vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht für unbestimmte Zeit nach Beendigung des Vertrages fort.
4.3 Ausnahmen
Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche Vertraulichen Informationen,
a) die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrages nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
b) die bei Abschluss des Vertrages öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrages beruht;
c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Vertragspartei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
4.4 Auftragnehmer; Mitarbeiter
Die Vertragsparteien werden nur solchen Beratern Zugang zu Vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrages entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Vertragsparteien nur denjenigen Mitarbeitern und sonstigen Auftragnehmern (nachfolgend zusammen „Auftragnehmer“ genannt) die Vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung des Vertrages kennen müssen, und die Auftragnehmer nach Beendigung des Auftragsverhältnisses mit diesen zur Geheimhaltung im maximal rechtlich zulässigen Umfang verpflichten.
5. Datenschutz
Die Vertragsparteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Sie verpflichten ihre Auftragnehmer entsprechend, insbesondere auf die Einhaltung des Datengeheimnisses, sofern nicht bereits eine solche Verpflichtung besteht. Weitere Informationen zum Datenschutz bei GoComply findet der Kunde in den Datenschutzhinweisen von GoComply.
6. Haftungsbeschränkungen
6.1 Haftung
GoComply haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
- im Umfang einer von GoComply übernommenen Garantie.
6.2 Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszweckes ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von GoComply der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen Schaden, d.h. einen solchen, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. Im Fall des leicht fahrlässig verursachten Datenverlustes wird die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und der Gefahr entsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Während einer kostenlosen Testphase ist die Haftung von GoComply für Verletzungen im Sinne dieser Ziffer 6.2 ausgeschlossen.
6.3 Keine weitergehende Haftung
Eine weitergehende Haftung von GoComply besteht nicht. Insbesondere besteht keine Haftung von GoComply für anfängliche Mängel, soweit nicht die Voraussetzungen der Ziff. 6.1 oder 6.2 vorliegen. Weiter besteht keine Haftung für Schäden infolge fehlerhafte An- oder Eingaben des Kunden.
6.4 Gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen
Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von GoComply.
6.5 Verjährungsfrist
Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche des Kunden beträgt ein (1) Jahr. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.
7. Rechteübertragung; Zurückbehaltung; Aufrechnung
7.1 Übertragung von Ansprüchen
Der Kunde ist zur Übertragung von Ansprüchen gegen GoComply auf Dritte nur nach schriftlicher Zustimmung von GoComply berechtigt.
7.2 Zurückbehaltungsrechte; Aufrechnung
Die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden ist nur im Hinblick auf Ansprüche aus diesem Vertrag und nur für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen zulässig. Der Kunde darf nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen von GoComply aufrechnen; diese Einschränkung gilt nicht, wenn die Gegenansprüche mit der Forderung von GoComply in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehen.
7.3 Zurückbehaltungsrecht von GoComply
GoComply ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen gegenüber dem Kunden solange zu verweigern, wie der Kunde sich in Zahlungsverzug befindet. Die Geltendmachung weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.
8. Kein Verzicht
Wenn zu irgendeiner Zeit eine Vertragspartei sich entscheidet, ihre Rechte aufgrund dieses Vertrages nicht geltend zu machen, so gilt dies nicht als Verzicht auf die Rechte dieser Vertragspartei bezüglich der entsprechenden Klausel oder bezüglich einer anderen Klausel dieses Vertrages.
9. Sonstiges
9.1 Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser ANB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. GoComply ist berechtigt, diese ANB einseitig zu ändern, sofern dies notwendig erscheint und der Kunde hierdurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird. Über eine Änderung wird GoComply den Kunden unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Kunden informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen sechs (6) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis GoComply gegenüber in Schrift- oder Textform widerspricht.
9.2 Anwendbares Recht
Auf diesen Vertrag ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980 (UN-Kaufrecht) anzuwenden.
9.3 Rechtsweg; Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich der ordentliche Rechtsweg. Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien der Sitz von GoComply.
9.4 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am besten gerecht wird.
II. Nutzung der Software
Die Nutzung der Software durch den Kunden zu den vertragsgegenständlichen Zwecken erfolgt auf der Grundlage der Einhaltung der Regeln der ANB durch den Kunden.
1. Leistungsumfang und Funktionsweise der Software
1.1 Applikation zum Erstellen von Gerichtskostenmarken
Die Software wird dem Kunden durch GoComply in Form einer Word-Applikation (nachfolgend „Word-Add-In“ genannt) und in Form einer Online-Applikation (nachfolgend „Web-App“ genannt) über die Internetseite bzw. über Microsoft AppStore zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Die Software bietet dem Kunden eine Funktion, mithilfe derer er durch Eingabe eines Gegenstandswerts, eines Aktenzeichens und der Auswahl einer vom Kunden hinterlegten Kreditkarte und der Anzahl der erforderlichen Gerichtsgebühren (1.0 bis 5.0) eine offizielle Gerichtskostenmarke generieren und diese als Barcode per „Copy“ und „Paste“ in ein beliebiges Worddokument einfügen kann, welches sodann über das besondere elektronische Anwaltspostfach (nachfolgend „beA“ genannt) an ein beliebiges deutsches Gericht, welches elektronische Gerichtskostenmarken akzeptiert, geschickt werden kann.
1.2 Abomodelle
Der Kunde kann zwischen drei kostenpflichtigen Abomodellen zu Ziff. 1.2.1 und 1.2.2 (nachfolgend „Abomodelle“ genannt) wählen. Zum Leistungsumfang zählt bei bei allen Abomodellen ein während der Geschäftszeiten von GoComply werktags zwischen 09:00 und 16:00 Uhr unter der E-Mail Adresse info@gocomply.eu erreichbarer E-Mail-Support, an den sich der Kunde wenden kann.
1.2.1 Abomodell – „Einzelanwalt“
Im Rahmen des Abonnements „Einzelanwalt“ hat der Kunde die Möglichkeit, monatlich bis zu fünfzehn (15) Gerichtskostenmarken mit Hilfe der Software zu generieren.
1.2.2 Abomodell – „Mittelstand“
Im Rahmen des Abonnements „Mittelstand“ hat der Kunde die Möglichkeit, monatlich bis zu vierzig (40) Gerichtskostenmarken mit Hilfe der Software zu generieren.
1.2.3 Abomodell – „Grosskanzlei“
Im Rahmen eines Abonnements hat der Kunde die Möglichkeit, kalendermonatlich beliebig viele Gerichtskostenmarken mit Hilfe der Software zu generieren.
1.3 Gebühren für die Gerichtskostenmarken
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die von GoComply angebotenen Abomodelle (Ziff. 1.2) lediglich die Bereitstellung der Software beinhalten. Die Gebühren, welche für den Erwerb der über die Software generierten Gerichtskostenmarken anfallen, hat der Kunde mit der von der jeweiligen von ihm hinterlegten Kreditkarte zu tragen.
1.4 Kaufvertragsschluss über die Gerichtskostenmarken
Der Kaufvertrag über die vom Kunden gewünschten elektronischen Gerichtskostenmarken kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Justizportal des Bundes und der Länder (nachfolgend „Justizportal“ genannt) zustande. Der Kunde beauftragt GoComply als Übermittler das Kaufvertragsangebot des Kunden, das dieser über die Schaltfläche „Kostenmarke kostenpflichtig erstellen“ auf der Internetseite (von GoComply) abgibt, an das Justizportal des Bundes und der Länder zu übermitteln, die vom Kunden gewählte Kreditkarte als Zahlungsmittel für die Gerichtskostenmarke zu verwenden und die Annahmeerklärung des Justizportals sowie die elektronische Gerichtskostenmarke für den Kunden nebst Quittung entgegenzunehmen.
1.5 Eingaben des Kunden
(1) Der Kunde nimmt zudem ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Software Gerichtskostenmarken nur auf Basis der vom Kunden gemachten Angaben generiert. Der Kunde trägt insoweit allein Gewähr für die korrekte Eingabe des Gegenstandswerts und des Aktenzeichens.
(2) Im Falle der Erstattung von mit Kreditkarte gekauften und bereits bezahlten Kostenmarken wenden Sie sich bitte an die Zentrale Zahlstelle der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen (kostenmarke@olg-hamm.nrw.de)
2. Registrierung des Kundenkontos
2.1 Einrichtung des Kundenkontos
Um die Software nutzen zu können, muss sich der Kunde zuvor auf der Internetseite unter Angabe seiner dort als Pflichtangaben gekennzeichneten persönlichen Daten und unter Erklärung seines Einverständnisses mit diesen ANB mit einem Kundenkonto (nachfolgend „Kundenkonto“ genannt) registrieren. Der Kunde ist verpflichtet, bei seiner Registrierung vollständige und richtige Angaben zu machen. Alle über die Pflichtangaben hinausgehenden Angaben des Kunden sind freiwillig. Nach Freischaltung des Kundenkontos kann sich der Kunde über die Internetseite mit der von ihm bei der Registrierung angegebenen E-Mail-Adresse und dem von ihm gewählten Passwort (nachfolgend zusammen „Zugangsdaten“ genannt) einloggen und das Kundenkonto eigenständig verwalten. Der Kunde darf das Kundenkonto weder vermieten noch verleihen , sondern nur selbst, d.h. für
sich und seine Mitarbeiter nutzen. Ein Anspruch auf Erteilung einer Zugangsberechtigung besteht nicht. Das Kundenkonto ist nicht übertragbar. Der Kunde hat im Kundenkonto jedoch die Möglichkeit, Mitarbeiter des Kunden für die Nutzung des Kundenkontos mit deren E-Mail-Adresse zu registrieren (und über das Kundenkonto zu verwalten). Die Mitarbeiter des Kunden können sich dann in das Kundenkonto mit ihren eigenen Zugangsdaten einloggen. Der Kunde ist allein für Handlungen seiner Mitarbeiter verantwortlich.
2.2 Passwort
Der Kunde bzw. dessen Mitarbeiter sind allein für die Sicherheit ihrer Zugangsdaten verantwortlich. Dies umfasst insbesondere deren strenge Geheimhaltung und die Nichtweitergabe der Zugangsdaten an Dritte. Sollten Zugangsdaten zum Kundenkonto Unbefugten bekannt geworden sein, ist der Kunde verpflichtet, die betroffenen Zugangsdaten unverzüglich zu ändern. Der Kunde haftet auch an dieser Stelle für das Verhalten seiner Mitarbeiter. GoComply übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Schäden im Zusammenhang mit der Entwendung von Zugangsdaten, deren Weitergabe oder dem Umstand, dass der Kunde einem Dritten Zugriff auf die vertragsgegenständlichen Leistungen gewährt hat.
2.3 Mitteilungspflichten im Zusammenhang mit dem Kundenkonto
Der Kunde verpflichtet sich, GoComply unverzüglich über jede unbefugte Verwendung der Zugangsdaten zu verständigen sowie alle zukünftigen Änderungen der gemachten Angaben unverzüglich per E-Mail mitzuteilen.
2.4 Deaktivierung des Kundenkontos
Der Kunde kann sein Kundenkonto deaktivieren, indem er eine entsprechende elektronische Anfrage an den Kundenservice von GoComply sendet. Das Kundenkonto wird daraufhin deaktiviert. Dieser Vorgang kann nicht rückgängig gemacht werden. Etwaige zum Deaktivierungszeitpunkt bestehende Zahlungsverpflichtungen des Kunden gegenüber GoComply bleiben hiervon unberührt. Die Deaktivierungsanfrage des Kundenkontos ersetzt keine Kündigungserklärung des Kunden, für die in jedem Fall Ziff. I.3.2 – 3.7 gilt.
3. Zustandekommen des Softwarenutzungsvertrages
3.1 Bestellung des Kunden
Der Kunde kann aus den auf den Internetseiten dargestellten Abomodellen das von ihm gewünschte Abomodell über die Schaltfläche „Abonnieren“ auswählen. Soweit der Kunde bei der Auswahl des Abomodells noch nicht in sein Kundenkonto eingeloggt ist oder noch kein Kundenkonto registriert hat, erfolgt sodann zunächst die Registrierung bzw. der Login. Hat der Kunde ein Abomodell ausgewählt, kann er nach Eingabe seiner Zahldaten am Ende des Bestellvorgangs durch Betätigung der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ einen verbindlichen Antrag auf Abschluss eines das ausgewählte Abomodell betreffenden Nutzungsvertrages abgegeben und an GoComply übermitteln (nachfolgend „Bestellung“ genannt). Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Kunde kann die Bestellung nur abgegeben und übermitteln, wenn er durch Klicken mittels des Setzens eines Häkchen in der dafür jeweils vorgesehenen Checkbox bestätigt, diese ANB und die Hinweise zum Datenschutz von GoComply gelesen zu haben, zu akzeptieren und dadurch in seinen Antrag aufgenommen zu haben. GoComply schickt dem Kunden daraufhin eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail (nachfolgend „Empfangsbestätigung “ genannt) zu, in welcher die Bestellung nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die Bestellung zeigt GoComply dem Kunden zudem auf einer Bestellübersichtsseite nach erfolgreicher Übermittlung der Bestellung an GoComply an. Die Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung bei GoComply eingegangen ist und stellt noch keine Annahme des Antrags dar.
3.2 Annahme der Bestellung
Der Nutzungsvertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch GoCompy, die mit einer gesonderten E-Mail (nachfolgend „Auftragsbestätigung“ genannt) versandt wird, spätestens jedoch durch Freischaltung des vom Kunden gebuchten Abomodells (nachfolgend „Freischaltung“ genannt) zustande. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. In der Auftragsbestätigung oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens mit Freischaltung, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, ANB und Auftragsbestätigung) dem Kunden von GoComply auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (nachfolgend „Vertragsbestätigung“ genannt). Der Vertragstext wird im Kundenkonto gespeichert und ist für den Kunden dort jederzeit einsehbar. Die Nutzung zugelassener Sofortzahlungsarten durch den Kunden führt trotz Entgeltzahlung noch nicht zum Abschluss eines Nutzungsvertrages.
3.3 Nutzungsrecht
Mit Zustandekommen des Nutzungsvertrags wird der Kunde nicht Eigentümer der Software, sondern erhält ein auf die Laufzeit des Nutzungsvertrages beschränktes, nicht-ausschließliches, nicht-übertragbares und nicht-unterlizensierbares Recht zur Nutzung der Software gemäß dem vereinbarten Abomodell. Auf andere Nutzungsarten erstreckt sich das Nutzungsrecht nicht.
4. Pflichten des Kunden
4.1 Freistellung von Ansprüchen Dritter
Der Kunde verpflichtet sich, GoComply für den Fall, dass der Kunde durch die vertragswidrige Nutzung der Software Rechte Dritter, insbesondere gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte verletzt, von sämtlichen Ansprüchen, die diese Dritten gegen GoComply deswegen geltend machen, freizustellen.
4.2 Unzulässige Handlungen
Der Kunde verpflichtet sich, außer zu den vertragsgegenständlichen Zwecken weder selbst noch einem Dritten zu gestatten,
a) die Software vertragswidrig zu kopieren oder kopieren zu lassen;
b) die Software zu verändern, anzupassen, zu übersetzen oder Umgestaltungen zu erstellen oder diese Handlungen durch Vierte vornehmen zu lassen;
c) vorbehaltlich § 69e Urhebergesetz (UrhG) die Software zu reverse-engineeren, zu disassemblieren, zu dekompilieren oder auf andere Weise zu versuchen, den Sourcecode der Software aufzudecken oder diese Handlungen durch Vierte vornehmen zu lassen;
d) die Software für andere als ausschließlich den vertragsgegenständlichen Zwecken zu vermieten, unterzulizensieren oder zu vermieten oder unterlizensieren zu lassen;
e) die Software zu verleasen, zu verkaufen, abzutreten oder Rechte an dieser einzuräumen, oder diese Handlungen durch Vierte vornehmen zu lassen;
f) Kennzeichnungen von Rechten oder sonstige Bezeichnungen in der Software oder im Zusammenhang mit der Software zu entfernen oder entfernen zu lassen;
g) ein Instrument, eine andere Software oder eine Routine zu verwenden, zu speichern, zu übertragen oder einzuführen oder diese Handlungen durch Vierte vornehmen zu lassen, die in den Funktionsablauf der Software eingreift oder einzugreifen versucht. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, keine Geräte, Software oder Routinen zu verwenden oder verwenden zu lassen, die das ordnungsgemäße Funktionieren der Software insgesamt oder die Ausführung von Aktivitäten auf den Servern von GoComply stören könnten und keine Aktionen durchzuführen, die eine unnötige oder unverhältnismäßig große Belastung für die Software darstellen.
4.3 Mitteilungspflicht bei Rechtsverletzungen durch Dritte
Der Kunde hat GoComply unverzüglich schriftlich über jede ihm bekannt gewordene Rechtsverletzung an der Software durch eine dritte Person und über jeden ihr insoweit zugänglichen Beweis zu informieren. GoComply ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, alle Verletzungen ihrer Rechte an der Software auf eigene Kosten auf dem Klageweg zu verfolgen.
4.4 Rechtsfolgen bei Verstößen
Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehenden Bestimmungen zu Ziff. 4.2, werden sämtliche im Rahmen des Vertrages dem Kunden gewährten Rechte ohne weiteres sofort unwirksam und fallen automatisch an GoComply zurück. In diesem Fall hat der Kunde die Nutzung der Software unverzüglich und vollständig einzustellen, sämtliche gegebenenfalls auf seinen Systemen installierten Kopien der Software und ihr überlassene Zugangsberechtigungen zu löschen sowie gegebenenfalls erstellte Sicherungskopien zu löschen oder GoComply auszuhändigen. GoComply ist berechtigt, den Kunden bei begründetem Verdacht von unzulässigen Handlungen des Kunden mit sofortiger Wirkung vom Softwarezugang auszuschließen.
5. Instandhaltung; Sach- und Rechtsmängel
5.1 Gewährleistung
GoComply leistet Gewähr für die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der Software sowie deren Aufrechterhaltung während eines kostenpflichtigen Abonnements sowie dafür, dass einer vertragsgemäßen Nutzung der Software keine Rechte Dritter entgegenstehen. GoComply wird auftretende Sach- und Rechtsmängel in angemessener Zeit beseitigen. Für die Mängelansprüche gilt mietvertragliches Mängelrecht. Die Haftungsbeschränkungen zugunsten von GoComply der Ziff. I.6 bleiben hiervon unberührt.
5.2 Verfügbarkeit der Software
Eine ununterbrochene und vollumfängliche Verfügbarkeit der Software und/oder Datenbank kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden. GoComply haftet daher nicht für die ständige und ununterbrochen fehlerfreie Verfügbarkeit der Software und/oder der Datenbank. Störungen oder Wartungsarbeiten können die Nutzungsmöglichkeit einschränken oder zeitweise unterbrechen. Soweit GoComply Einfluss auf Unterbrechungen hat (z. B. bei Wartungsarbeiten), ist GoComply bemüht, solche Unterbrechungen möglichst kurz zu halten. GoComply übernimmt keine Gewähr für die Datensicherheit außerhalb seines Herrschaftsbereiches und die Gefahr von Datenverlust bei der Übertragung von Daten über das Internet. Die Software benötigt eine aktive Internetverbindung, die der Kunde am besten per DSL oder damit gleichwertigen Internetverbindung etablieren kann.
5.3 Schutzrechte Dritter
Sollten die vertragsgegenständlichen Leistungen Schutzrechte Dritter verletzen, wird GoComply den Kunden unverzüglich schriftlich unterrichten und diesem die zur Abwehr erforderlichen Informationen und sonstige angemessene Unterstützung zur Verfügung stellen. GoComply wird auf eigene Kosten und nach ihrer Wahl entweder dem Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte verschaffen oder die vertragsgegenständlichen Leistungen so abändern, dass sie Schutzrechte Dritter nicht mehr verletzen, aber weiterhin den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen. Im letzten Fall wird GoComply in seinem alleinigen Ermessen alle dafür erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Ist der GoComply nicht in der Lage, die erforderlichen Nutzungsrechte zu gewähren oder die vertragsgegenständlichen Leistungen entsprechend abzuändern, ist der Kunde zur sofortigen Kündigung des Vertrages berechtigt. Das Recht des Kunden darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, bleibt unberührt. Die Haftungsbeschränkungen zugunsten von GoComply der Ziff. I.6 bleiben hiervon unberührt.
5.4 Pflicht zur unverzüglichen Mängelanzeige
Der Kunde ist verpflichtet, GoComply Mängel nach deren Entdeckung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Sachmängeln erfolgt dies unter Beschreibung der Zeit des Auftretens der Mängel und der näheren Umstände. Der Kunde verpflichtet sich, GoComply sonstige erkennbare Störungen unverzüglich anzuzeigen und alle Maßnahmen zu treffen, die GoComply eine Feststellung der etwaigen Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglicht oder die Beseitigung der Störung erleichtert und beschleunigt. Erbringt GoComply im Rahmen der Mängelsuche und -beseitigung Leistungen, ohne hierzu aufgrund dieses Vertrages oder aufgrund Gesetzes verpflichtet zu sein, kann GoComply den entsprechenden Aufwand dem Kunden in Rechnung stellen.
6. Referenzieren
GoComply ist ohne vorherige Zustimmung des Kunden berechtigt, die vertragsgegenständliche Zusammenarbeit mit dem Kunden unter Nennung bzw. Abbildung von dessen Firma, Bezeichnung und Firmenlogo (auch soweit dieses markenrechtlichen Schutz genießt) zu Marketingzwecken als Referenz zu verwenden und insbesondere in Marketingunterlagen oder Pressebekanntmachungen oder im Internet (z. B. der eigenen Internetpräsenz) als Referenz zu benennen. Wenn GoComply die Zusammenarbeit im Sinne des Satz 1 benennt, hat GoComply den Kunden hierüber unverzüglich wenigstens in Textform (z.B. E-Mail oder im Kundenkonto) zu Informationszwecken in Kenntnis zu setzen. Jede Veröffentlichung, Presseerklärung, Werbung oder sonstige Mitteilung, die über Satz 1 hinausgeht, bedarf vor ihrer Veröffentlichung der Zustimmung des Kunden wenigstens in Textform.